Eine Ausgabe des Magazin "Compact" in einen Zeitschriften-Kiosk
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Bundesverwaltungsgericht Worum es bei der Entscheidung über Compact geht

Stand: 09.06.2025 18:59 Uhr

Das Bundesinnenministerium will das rechtsextreme Compact-Magazin verbieten. Doch ein erster Anlauf scheiterte 2024. Nun soll das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Ein Urteil könnte noch in dieser Woche fallen.

Wann und warum wurde Compact verboten?

Die Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH als deren Teilorganisation werden von dem Aktivisten Jürgen Elsässer geleitet. Im Juli 2024 wurde erstmals ein Verbot erlassen. Das Vereinsvermögen wurde daraufhin beschlagnahmt und eingezogen.

Das Bundesinnenministerium begründete das Verbot damit, dass sich Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Die GmbH habe verfassungsfeindliche Ziele und nehme zu deren Verwirklichung eine aggressiv-kämpferische Haltung ein. Compact verbreite "antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte", führte das Ministerium später aus.

Das Ministerium verwies auch darauf, dass die Compact-Magazin GmbH seit langer Zeit im Fokus des Bundesamts für Verfassungsschutz stehe, Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und daraufhin beobachtet worden sei.

Warum wurde der Vollzug des Verbots ausgesetzt?

Gegen das Verbot reichten die betroffenen Unternehmen und mehrere Einzelpersonen beim Bundesverwaltungsgericht sowohl eine Klage als auch einen Eilantrag ein. Dieser Eilantrag hatte im August 2024 teilweise Erfolg. Das Magazin kann demnach vorläufig weiter erscheinen, bis über die Klage entschieden wurde.

Das Gericht begründete seine Eilentscheidung damit, dass die Erfolgsaussichten der Klage offen seien. Noch könne nicht abschließend beurteilt werden, ob Compact sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.

Zwar gibt es demnach Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde in einzelnen Texten, etwa wenn Staatsbürger mit Migrationsgeschichte abgewertet würden. Das Gericht zweifelte aber mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit daran, ob diese Textabschnitte so prägend seien, dass sie ein Verbot rechtfertigten

War das schon eine Vorfestlegung für das anstehende Urteil?

Nein, denn im Eilverfahren musste das Gericht die möglichen Folgen gegeneinander abwägen. Es entschied, dass das Interesse von Compact, die sofortige Vollziehung des Verbots auszusetzen, schwerer wiege als das öffentliche Interesse an diesem Sofortvollzug.

Denn sollte das Magazin nicht erscheinen dürfen, das Verbot sich aber später als rechtswidrig herausstellen, würde es sehr schwierig, die Geschäfte wieder aufzunehmen. Das Gericht wies darauf hin, dass es bislang nur Zugriff auf einen kleinen Teil der sonstigen Publikationen gehabt habe.

Weitere Erkenntnisse auch zu sonstigen Aktivitäten wie etwa Veranstaltungen könnten sich außerdem aus den beschlagnahmten Asservaten ergeben. Kopien der Beweismittel dürfen nämlich weiter ausgewertet werden.

Wie argumentiert Compact?

Compact hält das Verbot für unverhältnismäßig. Die Voraussetzungen dafür lägen nicht vor. Außerdem dürfe ein Presse- und Medienunternehmen nicht auf der Grundlage des Vereinsgesetzes verboten werden.

In seiner Eilentscheidung kam das Gericht allerdings zu dem Schluss, dass letzteres grundsätzlich möglich sei: Ein Vereinsverbot als Instrument des "präventiven Verfassungsschutzes" könne auch gegenüber Medienorganisationen erlassen werden, hieß es.

Wann gibt es in Leipzig ein Urteil?

Das steht noch nicht fest. Vorläufig setzte das Gericht den Dienstag als Verhandlungstag an. Weitere Verhandlungstage seien bei Bedarf am Mittwoch und Donnerstag möglich. Dann könnte die Entscheidung fallen, es könnte aber auch ein späterer Verkündungstermin angesetzt werden.

(Quelle: AFP/epd)

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 09. Juni 2025 um 18:25 Uhr.