Katastrophenschutz auf dem Prüfstand.

Baden-Württemberg Rauswurf aus Bundestag wegen Baskenmütze: Das gilt im BW-Landtag - Präparierte Tiere verboten

Stand: 16.05.2025 14:05 Uhr

Wegen einer Baskenmütze wurde ein Karlsruher Abgeordneter aus dem Bundestag geworfen. Der Landtag in BW hat eine Kleiderordnung. Für Aufregung sorgten zuletzt aber vor allem mitgebrachte Tiere - ausgestopft oder zum kuscheln.

Von Oliver Linsenmaier

"Kleider machen Leute" besagt ein bekanntes deutsches Sprichwort, das auf die Novelle des Schweizer Dichters Gottfried Keller zurückgeht. Doch gerade wegen seiner Kleidung - genauer gesagt einer Baskenmütze - musste der Karlsruher Linken-Politiker Marcel Bauer am Donnerstag die Bundestagssitzung verlassen. Begleitet wurde der Rauswurf von einer breiten medialen Berichterstattung. Dabei ist es nicht das erste Mal, dass ein Abgeordneter wegen seiner Kleidung den Plenarsaal in Berlin verlassen musste. Und auch im baden-württembergischen Landtag wird darauf geachtet, wie sich die Abgeordneten kleiden.

So sieht die Geschäftsordnung des Landtags klare Regeln für das Verhalten im Plenarsaal vor. Dazu gehört auch eine Kleiderordnung. Grundsätzlich sei "auf angemessene Kleidung zu achten". Männer sollten grundsätzlich ein Jackett, im Optimalfall auch eine Krawatte tragen. Eine Krawatten-Pflicht gibt es aber nicht. Unter Umständen dürfe auch das Jackett abgelegt werden. So beispielsweise an besonders heißen Tagen, wenn die Landtagspräsidentin es erlaube.

Kopfbedeckungen im Landtag in BW nicht explizit verboten

Für Frauen gibt es nur eine Vorgabe in der Kleiderordnung: Die Schultern sollten bedeckt bleiben. Etwaige Regeln zur Kopfbedeckung, wie eben einer Baskenmütze, sind in der Geschäftsordnung nicht aufgeführt. Dafür ist geregelt, dass Buttons nicht angesteckt werden dürfen. Ausgenommen sind Anstecker der Partei oder mit dem Landeswappen.

Es gibt aber noch weitere Regeln für das angemessene Verhalten im Plenarsaal. Telefonieren und fotografieren sind beispielsweise nicht erlaubt. Das Lesen einer Zeitung ist unerwünscht, Speisen und Getränke sind verboten. Kurios wird es bei Regel Nummer neun: "Unerwünscht ist im Hinblick auf die Würde des Parlaments, dass Rednerinnen und Redner während ihrer Rede Gegenstände am Redepult dauerhaft präsentieren (zum Beispiel ein präpariertes Tier). Das kurze Zeigen von Statistiken, Schaubildern und gegebenenfalls Büchern ist davon nicht betroffen."

Ausgestopfter Biber sorgt für Aufregung

Für diese Regel ist der Landtagsabgeordnete Markus Rösler (Grüne) maßgeblich mitverantwortlich. Er brachte im Jahr 2014 zu einer Debatte über das Bibermanagement in Baden-Württemberg einen ausgestopften Biber mit, den er sich aus dem Naturkundemuseum ausgeliehen hatte. Auf dem Rednerpult wollte die damalige Landtagsvizepräsidentin Brigitte Lösch (Grüne) aber keinen ausgestopften Biber sehen, so dass dieser schließlich auf dem Tisch des CDUlers Karl-Wilhelm Röhm landete.

Tierisch ging es auch im Jahr 2021 zu. Nachdem der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl (CDU) sich mit einer Ameise verglichen hatte, brachte FDP-Chef Hans-Ulrich Rülke einen Grünspecht in Form eines Plüschtieres mit. "Der Grünspecht lebt in Höhlen alter und dicker Bäume und ernährt sich am liebsten von Ameisen", sagte Rülke seinerzeit und erklärte, dass Ministerpräsident Winfried Kretschmann eine Grünspecht-Koalition führe: "Grüner Specht frisst schwarze Ameise."

Allerdings führten weder der Specht noch der Biber zum Sitzungsausschluss der jeweiligen Abgeordneten. Auch wegen Verstoßes gegen die Kleiderordnung wurde in den vergangenen Jahren niemand aus dem Stuttgarter Landtag ausgeschlossen.

Keine offizielle Kleiderordnung im Bundestag

Etwas anders sah es in der Vergangenheit im Bundestags aus. Zwar gibt es hier keine offizielle Kleiderordnung. In den Zugangsregeln ist allerdings festgelegt: "Die Kleidung und das Verhalten müssen der Würde des Hauses entsprechen." Was das konkret bedeutet, ist nicht genau definiert.

2017 wurden drei Abgeordnete der Grünen aus dem Plenarsaal geschmissen, weil sie T-Shirts mit der Aufschrift "FreeDeniz" trugen und damit für die Freilassung eines in der Türkei inhaftierten Journalisten demonstrierten. Ähnlich erging es 2010 einigen Linken-Politikern. Sie mussten den Plenarsaal verlassen, weil sie mit T-Shirts gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 protestierten.

Aufregung im Bundestag um Krawatten, Hosen und ein Bayern-Trikot

Auch in anderen Zusammenhängen sorgte die Kleidung von Abgeordneten immer wieder für Aufregung im Bundestag. In den 1970er-Jahren trug Lenelotte von Bothmer (SPD) als erste Frau im Bundestag Hosen. In den 1980er-Jahren war es wohl der spätere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), der als erster männlicher Abgeordneter keine Krawatten trug. 2015 störte sich dann manch einer am Bayern-Trikot der heutigen Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU). Verwiesen wurden sie deswegen allesamt aber nicht aus dem Plenarsaal.

Sendung am Fr., 16.5.2025 10:30 Uhr, SWR4 BW Studio Karlsruhe

Mehr zu Verhaltensregeln in Bundes- und Landtag