Symbolbild: Polizei im Einsatz. (Quelle: dpa/dts Nachrichtenagentur)

Berlin Polizei ermittelt nach Messer-Vorfall in Neukölln gegen verletzten Beamten

Stand: 21.05.2025 16:28 Uhr

Vor einer Polizeiwache in Berlin-Neukölln wurde ein Polizist schwer mit einem Messer verletzt - doch der Tatverdächtige kam kurz danach wieder frei. Nun gibt es neue Informationen zu dieser Entscheidung sowie die Rolle des verletzten Polizisten.

Im Fall des durch einen Messerstich schwerverletzten Polizisten in Neukölln gibt es neue Informationen. Die Entlassung des Tatverdächtigen, die in den vergangenen Tagen heftig kritisiert worden war, hatte nicht die Berliner Staatsanwaltschaft veranlasst, sondern die Polizei. Das sagte Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses.
 
"Die Staatsanwaltschaft wurde über die Entlassung in der Nacht erst drei Stunden später informiert", so Badenberg. Im Laufe des Samstags habe die Staatsanwaltschaft nach einer ersten Auswertung des Beweismaterials dann die Entscheidung der polizeilichen Mordkommission bestätigt. Die Begründung für die Entlassung: es gebe keinen dringenden Tatverdacht auf eine Tötungsabsicht.
 
Außerdem bestätigte die Polizei dem rbb, dass jetzt auch gegen den Beamten selbst ermittelt wird. Dies hatte zuerst der "Tagesspiegel" berichtet. Polizeisprecher Florian Nath teilte dem rbb auf Nachfrage mit: "Im LKA wird im Fachkommissariat für Polizeidelikte in der Sache ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt geführt."

Polizist bei Messerangriff in Berlin-Neukölln lebensgefährlich verletzt. (Foto: Morris Pudwell)
Polizist in Berlin-Neukölln mit Messer lebensgefährlich verletzt
Ein 28-Jähriger will auf der Polizeiwache im Berliner Rollbergviertel eine Anzeige aufgeben. Das soll ihm zu lange gedauert haben. Er beschädigt ein Auto. Als ein Beamter ihn anspricht, verletzt der Mann den Polizisten mit einem Messer schwer.mehr

Badenberg: Voraussetzungen für ein Festhalten des Tatverdächtigen lagen nicht vor

Justizsenatorin Badenberg machte im Ausschuss deutlich, dass sie die Entlassungsentscheidung nach derzeitigem Ermittlungsstand für richtig hält. "Für die Beantragung eines Haftbefehls haben die Ermittlungsbehörden den Beweis für den dringenden Tatverdacht einer Straftat zu führen, die so schwer wiegt, dass zum Beispiel mit Flucht des Beschuldigten zu rechnen ist". Nach bisherigem Stand "lagen diese Voraussetzungen nicht vor", so Badenberg.
 
Der Tathergang, der auf Video festgehalten wurde, stellt sich nach Badenbergs Angaben so dar: Der Polizeibeamte trat, ohne sich vorher bemerkbar zu machen, von hinten den an Verdächtigen heran, der ein Polizeiauto mit einem Messer beschädigte. Der Beamte packte den Mann, es kam zu einer Rangelei, in deren Verlauf der Beamte schwer verletzt wurde. "Ohne dass man allerdings eine Stich- oder Schnittbewegung des Beschuldigten auf dem bislang vorliegenden Beweismaterial erkennen kann", sagte Badenberg.

Justizbeamter im Flur der Untersuchungshaftanstalt Moabit in Berlin mit geschlossenen Zellentüren. (Quelle: imago images)
Wann mutmaßliche Täter in U-Haft oder auf freien Fuß kommen
Auch wer direkt vor den Augen der Polizei eine Straftat begeht, kann meist gleich nach seiner Vernehmung wieder frei herumlaufen. Denn in U-Haft muss derjenige nur, wenn Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr vorliegen.mehr

Kritik an der Freilassung des Tatverdächtigen in Neukölln

Unter anderem von der Polizeigewerkschaft und aus der SPD hatte es in den vergangenen Tagen scharfe Kritik daran gegeben, dass der Tatverdächtige nicht in Untersuchungshaft kam. Adressiert war die Kritik an die Staatsanwaltschaft. Auch Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hatte am Montag im Innenausschuss die Entlassungsentscheidung hinterfragt und darauf verwiesen, die Hoheit über das Verfahren liege bei der Staatsanwaltschaft Berlin.

Sendung: