
Brandenburg Gerichtsurteil: Potsdamer Wassergebühren nicht rechtmäßig
Die Wasser-und Abwassergebühren in Potsdam aus den Jahren 2010 bis 2012 sind rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Mehrere Tausend Haushalte sind voraussichtlich davon betroffen.
Die Gebührenbescheide, gegen die Widerspruch eingelegt wurde, müssen damit aufgehoben werden, bestätigte die Stadt dem rbb am Donnerstag auf Nachfrage.
Kritik des OVG: Gebührenbescheide nicht transparent genug
Die Stadt teilte dem rbb weiter mit, sie werde die Folgen des Urteils zeitnah beraten. "Wir warten nun auf die schriftliche Begründung des Urteils, um die Entscheidung genau zu prüfen. Erst dann können wir einschätzen, welche rechtlichen, organisatorischen oder inhaltlichen Folgen sich daraus ergeben", hieß es in der Stellungnahme. Anschließend sollen zuerst die Stadtverordneten darüber informiert werden, welche nächsten Schritte geplant seien.
Zuständig für die Wasserversorgung ist in Potsdam seit 2002 die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP), an der die Stadtwerke zu 65 Prozent beteiligt sind. Für ihre Leistung wird die EWP von der Stadt bezahlt. Wie viel von diesem Entgelt in die Gebühren eingeflossen ist, war nicht erkennbar, kritisierte das Oberverwaltungsgericht. "Die Angemessenheit des an die GmbH entrichteten Entgelts sei nicht plausibel gemacht worden", hieß es in einer entsprechenden Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG).
Revision vom OVG nicht zugelassen
Gegenstand der drei Verfahren waren nach Angaben des Gerichts Bescheide zu Trinkwasser- und Schmutzwassergebühren. Sie betrafen die Jahre 2010, 2011 und 2012. Zudem stand ein Niederschlagswasser-Bescheide für das Jahr 2010 im Fokus.
Eine Revision wurde vom OVG nicht zugelassen. Es bestehe die Möglichkeit, Beschwerde gegen diese Nichtzulassung einzulegen, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, hieß es. "Diese Frist beträgt einen Monat nach Zustellung des vollständigen Urteils", sagte dazu auf Nachfrage Thomas Jacob, Richter und Pressesprecher am Oberverwaltungsgericht. Wie lange die Zustellung dauere, könne er nicht sagen, unter Umständen könnte eine solche Zustellung einige Wochen beanspruchen, sagte Jacob dem rbb.