24.10.2023, Bademeusel: Beamte der Bundespolizei beobachten an der A15 den aus Polen einreisenden Fahrzeugverkehr. (Quelle: dpa/Frank Hammerschmidt)

Brandenburg Polen verweigert Rücknahme von Asylbewerbern - und fordert Nachweise

Stand: 15.05.2025 12:41 Uhr

Polen stellt sich gegen Deutschlands neue Rückführungsregeln. Botschafter Tombiński fordert Nachweise dafür, dass Asylbewerber tatsächlich über Polen nach Deutschland eingereist sind.

Polen sieht wenig Sinn in der Kontrolle der Binnengrenzen der Europäischen Union. Das sagte Jan Tombiński, der polnische Botschafter, am Donnerstag bei seinem Antrittsbesuch im Brandenburger Landtag. Beim Umgang mit Asylbewerbern, die an der Grenze aufgegriffen werden, sieht er Deutschland in der Pflicht. "Deutschland muss nachweisen, dass zurückgewiesene Asylbewerber wirklich aus Polen gekommen sind", sagte Tombiński.

Symbolbild:Blick durch ein Gitter auf das neue «Dublin-Zentrum» (r) für ausreisepflichtige Familien auf dem Gelände der Zentralen Ausländerbehörde Brandenburgs (ZABH).(Quelle:picture alliance/dpa/P.Pleul)
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Medienbericht: Polen verweigerte Rücknahme

Hintergrund ist ein Fall in Guben: Dort hatte die Bundespolizei am Montagmorgen zwei afghanische Männer aufgegriffen, die offenbar illegal aus Polen eingereist waren. Die beiden im Alter von 20 und 23 Jahren wurden etwa einen Kilometer von der Neiße entfernt nördlich der Stadt gestellt, wie zuerst "Der Spiegel" berichtete. Sie hatten laut Polizei keine gültigen Aufenthaltspapiere dabei und gaben an, über eine Brücke nach Deutschland gekommen zu sein.
 
Die Bundespolizei wollte die beiden Männer nach Polen zurückführen, doch Polen verweigerte die Rücknahme. Seit vergangener Woche kann die Bundespolizei Asylbewerber an der Grenze zurückweisen, wenn sie aus einem sogenannten sicheren Drittstaat wie Polen oder der Schweiz einreisen.
 
Polnische Behörden begründeten die verweigerte Rücknahme in diesem Fall offenbar damit, dass die beiden Männer in Deutschland ein Schutzgesuch gestellt hätten. Nach polnischer Sichtweise greife damit das Dublin-Verfahren, wonach zunächst Deutschland für die Prüfung des Asylantrags zuständig sei.

Beamte der Bundespolizei stoppen am frühen Morgen an der deutsch-polnischen Grenze in Forst (Lausitz) einen Pkw bei der Einreise. (Quelle: dpa/Patrick Pleul)
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Männer wurden nach Eisenhüttenstadt gebracht

Tombiński sagte, Polen habe seit Jahren in den Schutz der EU-Außengrenze investiert. Mit dem Ziel, die Freizügigkeit im Schengenraum zu erhalten. "Die Kontrollen an den Innengrenzen der EU beeinträchtigen den Warenaustausch und die Pendler, die auf beiden Seiten der Grenze arbeiten", sagte er und warnte vor wirtschaftlichen Folgen.
 
Wie "Der Spiegel" weiter berichtete, hieß es aus Führungskreisen der Bundespolizei, dass ähnliche Situationen bereits in der Vergangenheit vorgekommen seien. Polen habe dabei regelmäßig argumentiert, dass nicht nachgewiesen werden könne, ob die Betroffenen tatsächlich aus Polen eingereist seien.
 
Die beiden Männer wurden nach der verweigerten Rücknahme zur Erstaufnahme nach Eisenhüttenstadt gebracht. Laut Dublin-Abkommen hat Deutschland sechs Monate Zeit für eine Rückführung in das EU-Land, das zuerst betreten wurde. Gelingt das nicht, bleibt Deutschland zuständig für das Asylverfahren.

Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 15.05.2025, 11:30 Uhr