Auf einem dunklen Holztisch liegt eine dicke Akte, daneben ein in rot eingebundesenes Strafgesetzbuch. Im Hintergrubnd sieht man die gefalteten Händes eines Richters.

Revisionsprozess in Hessen 15 Jahre Haft für falsche Narkoseärztin

Stand: 28.05.2025 13:05 Uhr

Im Revisionsprozess ist das Urteil gegen eine falsche Anästhesistin abgemildert worden: Sie wurde vom Landgericht Kassel zu 15 Jahren Haft verurteilt. Durch ihr Handeln starben drei Menschen, zehn Patienten trugen schwere Schäden davon.

Das Landgericht Kassel hat am Mittwoch in einem Revisionsprozess eine Frau zu 15 Jahren Haft verurteilt, die sich in Nordhessen jahrelang fälschlicherweise als Narkoseärztin ausgegeben hat.

Sie wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen verurteilt sowie gefährliche Körperverletzung ohne Todesfolge in zehn Fällen. Die Patienten, die überlebten, haben laut Anklage schwere Schäden davongetragen.

Vorheriges Urteil abgemildert

Das Urteil ist in der Revision damit abgemildert worden. Im Jahr 2022 war die falsche Anästhesistin unter anderem wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes in zehn Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Entscheidung teilweise auf, unter anderem weil er den Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet sah. 

Die 54-jährige hatte mit falschen Zeugnissen unter anderem an einer Klinik in Fritzlar (Schwalm-Eder) gearbeitet. Dort war sie seit Ende 2015 als Ärztin tätig, ab 2016 als Narkoseärztin. Etwa 500 Patienten und Patienten versetzte sie in Narkose. Die 54-Jährige hatte sich medizinisches Wissen angelesen und ansonsten offenbar lediglich eine Heilpraktikerinnen-Ausbildung.

Gutachter: Angeklagte sucht Aufmerksamkeit

Im ersten Prozess hatten psychologische Gutachter sie als voll schuldfähig beschrieben. Sie sei aufmerksamkeitssuchend, dramatisch und stehe gerne im Mittelpunkt.

Im Revisionsprozess ging es um die Frage, ob sie mit einem Tötungsvorsatz gehandelt hatte, wäre für eine Verurteilung wegen Mordes nötig und beeinflusst die Höhe des Strafmaßes. Im vorherigen Prozess war neben der lebenslangen Freiheitsstrafe auch eine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden.

Nebenklage forderte lebenslange Haft

Die Kammer folgte mit ihrem Urteil am Mittwoch der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Nebenklage hatte beantragt, die 54-Jährige wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen. 

Die Verteidiger plädierten für eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben bis acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise von acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nebenklage kündigte am Mittwoch an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.