
Niedersachsen Ex-IS-Deutschland-Chef "Abu Walaa" klagt gegen Abschiebung
Der ehemalige Hildesheimer Hassprediger "Abu Walaa" klagt gegen eine mögliche Abschiebung. Derzeit verbüßt der Ex-Deutschland-Chef des Islamischen Staats (IS) noch bis 2027 eine Haftstrafe.
Vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Düsseldorf wird nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ab dem 11. Juni darüber verhandelt, ob er nach seiner Haft in den Irak ausgewiesen werden darf. In dem Verfahren geht es laut Gericht um die Entziehung seiner Aufenthaltstitel und bestimmte Verpflichtungen - beispielsweise, dass er sich nach der Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden habe.
Verwaltungsgericht: Abschiebungsandrohung des Kreises Viersen rechtmäßig
Ahmad A., der sich selbst "Abu Walaa" nennt, war zuletzt mit einem Antrag gegen seine Ausweisung am Verwaltungsgericht in Düsseldorf gescheitert. Das Gericht sah die Abschiebungsandrohung des Kreises Viersen als rechtmäßig an. Die von ihm ausgehende gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit wiege so schwer, dass auch die Belange seiner sieben Kinder der Ausweisung nicht entgegenstünden. "Abu Walaa" war Prediger in einer inzwischen verbotenen Moschee in Hildesheim. Er hatte von dort aus zahlreiche junge Männer für den IS rekrutiert. Unter anderem dafür hatte ihn das Oberlandesgericht Celle zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 26.05.2025 | 18:00 Uhr