Die ostfriesische Insel Borkum.

Niedersachsen Gasbohrung vor Borkum: Gericht erteilt Teilgenehmigung für Seekabel

Stand: 23.05.2025 14:00 Uhr

Der Streit um den Bau eines Seekabels vor Borkum geht weiter: Am Freitag hat das Verwaltungsgericht Oldenburg im Eilverfahren eine Teilgenehmigung erteilt - gebaut werden darf bisher aber nicht.

Das teilte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit, die in dem Verfahren gegen den Bau des Kabels Widerspruch eingelegt hatte. Demnach gab das Gericht einem Antrag des niederländischen Konzerns One-Dyas statt und entschied, dass die wasserrechtliche Genehmigung für das Seekabel sofort wirksam ist. Dabei handelt es sich laut DUH allerdings nur um einen Teil der Genehmigungen, die für den Bau des Seekabels notwendig sind.

Naturschutzfachliche Befreiung steht noch aus

Eine weitere wichtige Genehmigung steht demnach noch aus: die naturschutzfachliche. In einem vorherigen Verfahren hatte die damals zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts diese laut DUH zusammen mit der wasserrechtlichen Genehmigung verhandelt. Die nun zuständige Kammer habe das Naturschutzrecht dagegen ausgeklammert.

DUH will alle rechtlichen Mittel ausschöpfen

Die Umweltschützer halten die naturschutzfachliche Befreiung für rechtswidrig. Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner, kündigte an, man werde weiterhin alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um den Bau des Seekabels zu verhindern. Die DUH fürchtet, dass der Bau des Seekabels ein artenreiches Steinriff zerstören könnte. "Wir können es uns schlicht nicht leisten, eines der letzten und größten artenreichen Steinriffe vor unserer Küste den Geschäftsinteressen eines ausländischen fossilen Konzerns zu opfern", sagte Müller-Kraenner. Laut BUND gefährdet das Vorhaben außerdem den Status des Wattenmeers als UNESCO-Weltnaturerbe.

Klage der DUH schon einmal erfolgreich

Bereits im August 2024 hatte die DUH vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg erfolgreich gegen die Verlegung des Seekabels geklagt. Das Gericht stoppte das Projekt damals, bis eine weitere Prüfung vorlag. Eine zuvor erteilte Genehmigung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wurde vom Gericht aufgehoben. Im September 2024 reichte One-Dyas einen neuen Antrag ein, der im April 2025 abermals vom NLWKN genehmigt wurde. Seit März fördert One-Dyas im Rahmen einer 90-tägigen Testphase bereits Gas auf einer Plattform, die knapp auf niederländischer Seite liegt. In den Niederlanden hat der Konzern eine Genehmigung zum Gasfördern.

Die jetzt erteilte Anordnung der Verwaltungsgerichts des Oldenburger Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die DUH kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.