
Niedersachsen Göttingen: Brand auf Hausdach durch Pyrotechnik ausgelöst
Der Brand von Sperrmüll auf dem Flachdach eines maroden Wohnblocks am Wochenende hat die Stadt Göttingen auf den Plan gerufen. Sie macht Druck auf die Eigentümer, während die Polizei weiter ermittelt.
Zumindest die Ursache des Brandes in der Nacht zu Samstag scheint nun festzustehen: Ermittlungen hätten ergeben, dass auf den Sperrmüll abgefeuerte Pyrotechnik das Feuer ausgelöst hat, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Einer Sprecherin zufolge ist das Feuerwerk vermutlich aus dem Inneren des Wohnkomplexes abgefeuert worden. Es sei ein Verfahren wegen schwerer Brandstiftung eingeleitet worden. Der oder die Brandstifter seien bislang unbekannt, erklärte die Polizei weiter. Weitere Hinweise nimmt sie unter der Telefonnummer (0551) 491 21 15 entgegen.
Stadt Göttingen mahnt Eigentümer, Sperrmüll zu räumen
Nach dem Feuer hatte die Stadt den Druck auf die Eigentümer erhöht: Diese würden mit Frist aufgefordert, den Sperrmüll zu entsorgen, teilte am Montag ein Sprecher der Stadt Göttingen auf Anfrage des NDR Niedersachsen mit. Geschehe das nicht, übernimmt die Stadt die Entsorgung und stellt dann die Kosten in Rechnung. Das war bereits im vergangenen Jahr geschehen, 35 Tonnen Sperrmüll hätten städtische Betriebe damals entsorgt. Dieses Vorgehen sei möglich durch das Wohnraumschutzgesetz des Landes, so der Sprecher der Stadt Göttingen. Entlang des Gesetzes können Gemeinden bei verwahrlosten Immobilien tätig werden. Das letzte Mittel im Gesetz wäre, ein Gebäude für unbewohnbar zu erklären. Diesen Schritt ist die Stadt Göttingen bisher noch nicht gegangen.

35 Tonnen Sperrmüll hatte die Stadt Göttingen im vergangenen Jahr bereits entsorgen lassen. (Archivbild)
Oberbürgermeisterin Broistedt kritisiert Eigentümer und Mieter
Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD) erklärte, sie sei froh, dass bei dem Brand niemand zu Schaden gekommen ist. "Ich appelliere eindringlich an die Wohnungseigentümer-Verwaltung, ihrer Verantwortung nachzukommen und den Sperrmüll regelmäßig zu entsorgen", teilte Broistedt dem NDR Niedersachsen mit. Sie sehe aber auch Bewohnerinnen und Bewohner in der Pflicht: "Die Entsorgung von Müll aus den Fenstern ist nicht akzeptabel."

Nach dem Sperrmüllbrand am Wochenende ermittelt die Polizei weiter zur Ursache.
Kein Handeln möglich wegen fehlender Mietzahlungen?
Hausverwalter Dominik Fricke von der Coeles GmbH aus Northeim spart nicht mit Kritik. Sein Team könne nur relativ wenig gegen "das asoziale Verhalten eines kleinen Teils der Wohnungsgemeinschaft unternehmen", sagte Fricke dem NDR Niedersachsen. Die wiederkehrende, mutwillige Zerstörung und das bewusste Entsorgen von Unrat im Innenhof bzw. auf dem Zwischendach des Hauses sei derzeit nicht zu bewältigen. Der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlten derzeit die Mittel, angeblich auch wegen fehlender Mietzahlungen.
- ausreichende natürliche Belichtung und ausreichende Belüftung möglich sind
- wirksamer Schutz gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit besteht
- Anschlüsse für eine angemessene Versorgung mit Heizenergie, Strom und Trinkwasser sowie zur einwandfreien Beseitigung der Abwässer vorhanden sind
- eine angemessene Beheizung der Aufenthaltsräume möglich ist
- es Anschlüsse für eine Küche oder Kochnische gibt
- in ausreichendem Umfang sanitäre Einrichtungen vorhanden sind
- eine angemessene Versorgung mit Heizenergie, Strom und Trinkwasser erfolgt
- eine ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle möglich ist
- pro Person eine Wohnfläche von mindestens 10 m² vorhanden ist.
Bei Verstößen kann die zuständige Gemeinden Maßnahmen anordnen. Bei Überbelegung kann sie beispielsweise eine Räumung verlangen. Wenn es für ihre Entscheidung notwendig ist, dürfen Gemeindebedienstete Grundstücke, Unterkünfte und Wohnräume mit Einwilligung der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner betreten. Gebäude können auch für unbewohnbar erklärt werden. In diesem Fall kann der Inhaber oder Eigentümer zur Verantwortung gezogen werden: Hat er oder sie "den Pflichtverstoß zu vertreten, kann sie bzw. er dazu herangezogen werden, die Bewohnerschaft auf eigene Kosten zu ihr zumutbaren Bedingungen unterzubringen", so das Wirtschaftsministerium. Auch kann die Gemeinde ihm oder ihr entstandene Kosten in Rechnung stellen und bei Pflichverstößen Bußgelder bis 50.000 Euro verhängen.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 27.05.2025 | 15:00 Uhr