
Niedersachsen Niedersachsen weitet Rauchverbote auf E-Zigaretten und Vapes aus
Das Rauchverbot, das unter anderem in Gaststätten gilt, umfasst künftig auch E-Zigaretten und Vapes sowie Cannabisprodukte. Bisher ging es im entsprechenden Gesetz nur um Rauchen von Tabak.
Der Niedersächsische Landtag hat am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf von SPD und Grünen angenommen. Die Regierungsfraktionen begründeten das Ausweiten des Verbots damit, dass der Dampf von E-Zigaretten und Vapes (elektronische Einwegzigaretten) als potenziell gesundheitsschädlich zu bewerten sei. Außerdem könne der Konsum von E-Zigaretten und Vapes in Nichtraucherbereichen dazu führen, dass der "Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen" infrage gestellt werde, hieß es. Auch die CDU stimmte dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zu. Die AfD enthielt sich.
Bislang nur Rauchen von Tabakprodukten eingeschränkt
Das Nichtraucherschutzgesetz, das das Verbot regelt, gilt den Angaben zufolge neben Gaststätten unter anderem in Krankenhäusern, Bildungseinrichtungen wie Schulen und Hochschulen, Jugendeinrichtungen, Sporthallen, Hallenbädern und Museen. Bislang war hier nur das Rauchen verboten - also nach Angaben des Landes das "Anzünden und Abbrennen lassen von Tabakwaren". Mit der Reform wird die Benutzung von E-Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen verboten. Auch Cannabisprodukte wurden laut niedersächsischem Gesundheitsministerium ins Gesetz aufgenommen, darunter sogenannte Vaporizer zum Verdampfen von Tabak- und Cannabisprodukten.
Ausnahme vom Rauchverbot: Nebenraum in Gaststätten
Das Rauchverbot gilt weiterhin nicht in Nebenräumen in Gaststätten, wenn diese an ihrem Eingang deutlich als Raucherraum gekennzeichnet sind. Das bestätigte das niedersächsische Gesundheitsministerium dem NDR Niedersachsen am Donnerstag auf Nachfrage. Diese gesetzlichen Ausnahmen gelten demnach "auch für Cannabis sowie die Benutzung von E-Zigaretten und Geräten zur Verdampfung von Cannabis- und Tabakprodukten". Der Grund: Dass der Passivrauch von Cannabis und E-Zigaretten eine größere Gesundheitsgefahr als der Passivrauch von Tabakerzeugnissen darstellen würde, sei nicht belegt. Das Gesetz solle kurzfristig am Tag nach der Verkündung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 20.05.2025 | 19:00 Uhr