
Schleswig-Holstein Wikingeck in Schleswig: Gericht entscheidet über Sanierungskosten
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bund knapp zwei Drittel der Kosten für die Sanierung des Wikingsecks in Schleswig tragen muss. Giftstoffe belasten dort den Bereich der Schlei.
Die Kosten für die Sanierung des schadstoffbelasteten Wikingecks in Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) waren am Donnerstag Thema beim Verwaltungsgericht der Stadt. Das Gericht bestätigte zum zweiten Mal, dass die Wasserlinie von 1921 bei der Kostenaufteilung für die Sanierung des Wikingecks maßgeblich ist. Das ist das Jahr, in dem die Schlei zur Reichswasserstraße wurde.
Wikingeck: Bund muss zwei Drittel der Kosten tragen
Der Bund ist Rechtsnachfolger und muss demnach knapp zwei Drittel der Sanierungskosten für das Wikingeck in Schleswig tragen. Bisher ist der Kreis Schleswig-Flensburg nach eigenen Angaben mit 8,3 Millionen Euro in Vorleistung gegangen. Der Bund beteiligte sich demnach bisher mit 2,8 Millionen Euro an den Kosten. Die Gesamtkosten werden auf 28,3 Millionen Euro geschätzt, so der Kreis weiter.
Bereits im Februar letzten Jahres lag der Fall vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig. Dort hatte es festgelegt, dass der Bund fast zwei Drittel der Kosten zu tragen habe. Zunächst sei eine Vorauszahlung von 8,88 Millionen Euro zu leisten, hieß es. Einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den sofortigen Vollzug hatte das Verwaltungsgericht im Februar noch abgelehnt.
Der Bund hatte dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das befand dann aber, dass Behörden Geldforderungen untereinander nicht vollstrecken dürfen und verwies den Fall zurück. Falls der Bund nun erneut in die nächste Instanz geht, muss der Kreis Schleswig-Flensburg auch weiterhin auf das Geld warten.
Giftstoffe: Arbeiten an der Schlei laufen noch bis September
Die Giftstoffe der alten Teerpappenfabrik sind an Land bereits fast vollständig beseitigt. Bis September laufen noch die Arbeiten im Bereich der Schlei.
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NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 22.05.2025 | 10:00 Uhr