
Karlsruhe verwirft Wahlrechtsklagen BSW scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Das Bündnis Sahra Wagenknecht hatte nach dem knappen Scheitern bei der Bundestagswahl vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Nun wurden beide Klagen als unzulässig verworfen. Die Argumentation der Partei sei unverständlich und nicht zutreffend.
Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe haben zwei Verfassungsklagen des BSW als unzulässig verworfen. Dabei ging es um Organklagen der Partei nach der Bundestagswahl im Februar.
Das BSW hatte dem Bundestag vorgeworfen, keinen sogenannten Rechtsbehelf eingeführt zu haben, um bei Zweifeln an der Richtigkeit des Wahlergebnisses umgehend eine Neuauszählung der Stimmen verlangen zu können. Die weitere Klage betraf Regeln zur Parteireihenfolge auf Stimmzetteln.
Gericht: BSW-Argumente "sachlich unzutreffend" und "unverständlich"
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das BSW die Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit nicht hinreichend begründet habe. Die Ausführungen des BSW zu den Regelungen der Parteireihenfolge auf den Bundestagsstimmzetteln gingen an der geltenden Rechtslage vorbei und seien "sachlich unzutreffend".
Die Partei verlange letztlich lediglich eine Reihenfolge, "die sie besser stellt als die von ihr zum Vergleich herangezogenen Parteien". Die Argumentation des BSW, es werde in seiner Chancengleichheit verletzt, sei vor dem Hintergrund "unverständlich".
Forderungen nach Neuauszählung erfolglos
Das BSW hatte den Wiedereinzug ins Parlament bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar knapp verpasst: Es kam auf 4,981 Prozent der Stimmen - rund 9.500 zu wenig für das Überschreiten der Fünf-Prozent-Hürde. Die Partei hatte deshalb gefordert, die Stimmen neu auszuzählen.
Vorherige Eilanträge des BSW vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht Hessen dazu waren ebenfalls erfolglos geblieben.