Das Logo der Firma Shein und ihr Webshop.

Online-Kunden getäuscht EU geht gegen Shoppingportal Shein vor

Stand: 26.05.2025 16:35 Uhr

Das Shoppingportal Shein verstößt gegen EU-Vorschriften. Der Modehändler führt laut EU-Kommission und europäischen Verbraucherschützern Kunden in die Irre.

Der Online-Modehändler Shein täuscht laut EU-Behörden Kundinnen und Kunden durch fehlende oder irreführende Angaben. Das teilten die EU-Kommission und das Netzwerk der europäischen Verbraucherschutzbehörden (CPC-Netz) mit. Shein müsse unter anderen wegen künstlicher Rabatte und Verstößen gegen das Umtauschrecht beim Verbraucherschutz nachbessern.

Die EU-Behörden bemängeln mehrere Vorgehensweisen: Shein zeige beispielsweise Rabatte an, die nicht auf den ursprünglichen Preis der Produkte zurückgehen würden. Zudem werde mit künstlichen Kauf-Fristen Druck auf Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeübt.

Kritik an Produktqualität

Das Portal habe außerdem falsche Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten gemacht. Bei Problemen oder Konflikten seien Ansprechpartner nicht gut erreichbar. Zum Recht auf Umtausch stelle der Händler unter anderem nicht genügend Informationen bereit und verarbeite Rücksendungen nicht nach den EU-Vorschriften. Das Shoppingportal muss nun innerhalb eines Monats Verbesserungsvorschläge vorlegen, um mögliche Strafen zu umgehen.

Der in China gegründete und in Singapur ansässige Konzern ist gleichzeitig Hersteller, Händler und Marktplatz. Shein bietet Waren zu niedrigen Preisen, steht allerdings unter anderem wegen Produktqualität und unfairer Wettbewerbsbedingungen in der Kritik. Shein verwies in einer Stellungnahme auf "konstruktive" Zusammenarbeit mit den EU-Behörden. Der Konzern wolle zeigen, dass man sich zum Einhalten von EU-Recht bekenne.

EU geht auch gegen Online-Marktplatz Temu vor

Die EU-Behörden weiten ihr Vorgehen gegen asiatische Versandhändler mit dem jetzigen Fall weiter aus. Im vergangenen November hatten die EU-Kommission und das CPC-Netz den chinesischen Online-Marktplatz Temu wegen ähnlicher Rechtsverstöße zu Verbesserungen aufgefordert.

Im selben Monat leiteten sie auch die Untersuchung gegen Shein ein. Dazu gibt es Erwägungen, in der EU für Pakete aus Drittstaaten künftig eine Pauschalabgabe von bis zu zwei Euro zu erheben. Damit könnten unter anderem "erhöhte Überwachungskosten" gedeckt werden, wie aus einem Papier der EU-Kommission hervorgeht.

Im Schengenraum kommen laut EU-Kommission jeden Tag bis zu zwölf Millionen Kleinteile bei Verbraucherinnen und Verbrauchern an, etwa Kleidungsstücke und Spielzeug, die meisten aus China. Die Zahl habe sich von 2023 auf 2024 verdoppelt.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 26. Mai 2025 um 17:18 Uhr.