Klimaklage: Saúl Luciano Lliuya gegen RWE

Nordrhein-Westfalen Bauer aus Peru gegen RWE: Klage abgewiesen

Stand: 28.05.2025 11:09 Uhr

Das OLG Hamm hat die Klage des peruanischen Bauers gegen den Essener Energiekonzern RWE abgewiesen.

Von Olaf Biernat

Damit ist die so genannte Klimaklage vom Tisch. Eine Revision sei zudem nicht möglich. Das Gericht schätzt die Gefahr als zu gering ein, dass das Haus des Klägers wegen einer Gletscherschmelze überflutet werden könnte.

Bauer aus Peru gegen RWE: Klage abgewiesen

Der Vorwurf des peruanischen Bauers war, dass RWE als größter CO2 Emittent Europas für den Klimawandel mitverantwortlich sei. Grundsätzlich hat das OLG Hamm aber anerkannt, dass einzelne Konzerne in Deutschland für die Folgen des Klimawandels in anderen Gegenden haftbar gemacht werden könnten.

Bauer zur Urteilsverkündung nicht in Hamm

Am ersten Prozesstag im November 2015 vor dem Landgericht Essen hatte wohl keiner damit gerechnet, dass sich das Verfahren fast zehn Jahre hinziehen würde. Im Mittelpunkt der Klage steht Saúl Luciano Lluyia. Zum wohl letzten Prozesstag ist er nicht in Hamm erschienen. Er soll im Laufe des Tages in einer Pressekonferenz zugeschaltet werden.

Sorgen wegen der Gletscherschmelze

Der Kleinbauer und Bergführer macht sich große Sorgen, dass sein Haus unterhalb des Palcacocha-Sees überflutet werden könnte. Es liegt auf 4.500 Metern Höhe, umgeben von den weiß leuchtenden Schnee- und Eisgipfeln der Anden, einer Gebirgskette.

Der Gletschersee Palcacocha in Peru

Umgeben von den Anden: der Gletschersee Palcacocha in Peru

Lluyia befürchtet, dass das Schmelzen der Gletscher den See zum Überlaufen bringen könnte. Und genau an dieser Gletscherschmelze sei der Essener Energiekonzern mitverantwortlich und soll sich an Schmutzmaßnahmen finanziell beteiligen.

Wegweisende Wendung im Prozess

Das Landgericht Essen wies damals die Klage des Peruaners ab, daraufhin legte der Peruaner mit seinen Anwälten Berufung ein. Im Jahr 2017 nahm das Verfahren dann eine Wendung, die kaum ein Beobachter damals für möglich gehalten hatte.

Das OLG Hamm fasste als erstes deutsches Gericht einen Beschluss, indem es die Möglichkeit in Betracht zog, dass erstmals ein deutsches Unternehmen für die Folgen des Klimawandels in anderen Gegenden der Erde haften muss.

Gutachter reisten nach Peru

Daraufhin waren Gutachter mitsamt Richtern und Anwälten nach Peru gereist, um sich die Lage vor Ort genauer anzuschauen. Bei der mündlichen Verhandlung im März 2025 präsentierten die Sachverständigen dann ihr Ergebnis.

Sie schätzen das Risiko als sehr gering ein, dass das Haus des Klägers wegen der Gletscherschmelze überflutet werden könnte. "Wenn es ganz schlimm kommt, dann steht das Wasser ungefähr zwanzig Zentimeter im Keller des Hauses", sagte einer der beiden Gutachter.

Mit so einem Ergebnis hatten der Kläger und seine Anwälte nicht gerechnet. "Es gibt eine große Gefahr für das Haus und diese realisiert sich auch in absehbarer Zeit", sagt Anwältin Roda Verheyen.

Das Bild zeigt eine Pressekonferenz. Die Anwältin des Kläger spricht, hinter ihr werden Protestschilder zur Klimagerechtigkeit hochgehalten.

Die Anwältin des Klägers Roda Verheyen nach der Verkündung vor Pressevertretern.

Die Hamburger Juristin glaubt, dass der Prozess schon jetzt ein voller Erfolg ist. Sie hofft, dass in der Urteilsbegründung verankert sein wird, dass Unternehmen grundsätzlich für die Folgen des Klimawandels haftbar gemacht werden können. So wie es die Richter ja bereits im Prozess formuliert hatten.

RWE weist Vorwürfe zurück

Der Essener Energiekonzern RWE aber sieht sich bestätigt. "Der gerichtliche Sachverständige hat nach unserer Auffassung schlüssig dargelegt, dass in absehbarer Zeit keine Flutgefahr besteht", heißt es in einer Mitteilung.

Zudem gehörten Klimaziele auf die politische Agenda und nicht in einen Gerichtssaal. Der Konzern habe sich stets an alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften gehalten.

Keine Befangenheit der Gutachter

Eigentlich wollte das OLG Hamm bereits Mitte April ein Urteil fällen. Doch kurz vor dem Tag der Verkündung stellten die Anwälte des Klägers einen Befangenheitsantrag. Sie warfen dem Gutachter eine Verquickung mit dem RWE-Konzern vor. Diese wies das Gericht jedoch zurück.

Unsere Quellen:

  • WDR-Reporter vor Ort
  • Anwälte von Saul Luciano Lliuya
  • RWE
  • OLG Hamm
  • Germanwatch