Polizisten tragen während eines Trauermarschs der sächsischen Polizei für den vor drei Wochen im Dienst getöteten Polizisten Maximilian Stoppa ein Porträt.

Sachsen 215.000 Euro an Hinterbliebene von getötetem Polizisten übergeben

Stand: 19.05.2025 05:00 Uhr

Im Januar wurde in Brandenburg ein sächsischer Polizist im Einsatz getötet. Seiner Partnerin standen keine staatlichen Leistungen zu, weil das Paar nicht verheiratet war. Deshalb gab es eine Spendenaktion für sie. Rund 215.000 Euro kamen so zusammen. Das Finanzministerium will das Gesetz nun ändern. Unverheiratete Partnerinnen und Partner sollen aber weiterhin leer ausgehen.

Von MDR SACHSEN

Die Hinterbliebenen des im Dienst getöteten sächsischen Polizisten Maximilian Stoppa haben rund 215.000 Euro Spenden erhalten. Wie die Polizei mitteilte, übergaben der Dresdner Polizeipräsident Lutz Rodig und Theres Morgenstern vom Unterstützungsverein der Polizei Sachsen am Freitag Kondolenzschreiben aus ganz Deutschland und Spenden. 5.175 Menschen hatten sich laut Polizei an der Spendenaktion beteiligt. Der 32-jährige Kriminaloberkommissar war am 7. Januar im Einsatz getötet worden.

Rettungskräfte an einer Unfallstelle

Der Polizist war im Januar bei einem Einsatz überfahren worden.

Polizist hinterließ kleine Tochter

Stoppa hinterließ eine kleine Tochter und eine Lebensgefährtin. Geld, das der Staat in Fällen zahlt, wenn ein Beamter im Einsatz ums Leben kommt, bekam die Partnerin nicht. Weil das Paar nicht verheiratet war, hatte sie keinen Anspruch. Und die sogenannte Unfallentschädigung erhält nur die gemeinsame Tochter.

Debatte über Unfallentschädigung für Hinterbliebene

Das löste zu Jahresbeginn eine Debatte aus. Gleich nach dem Tod des Polizisten wandte sich die Gewerkschaft der Polizei in Sachsen mit einem offenen Brief an die zuständigen Ministerien in Dresden. Darin forderte der Vorsitzende Jan Krumlovsky, dass der Staat auch für nicht-verheiratete Partnerinnen und Partner sorgen und dass die Unfallentschädigung erhöht werden müsse.

Teilerfolg für Polizeigewerkschaft

Der Brief hatte Erfolg - teilweise. Denn die Unfallentschädigungen, die in einem solchen Fall ausgezahlt werden, sollen deutlich erhöht werden. Allerdings soll nicht-verheirateten Partnerinnen und Partnern auch künfitg keine Entschädigung zustehen. In einem Fall wie dem von Maximilian Stoppa bekäme also auch in Zukunft die hinterbliebene Partnerin kein Geld.

Silvio Lindemann, Anwalt für Arbeitsrecht, erklärt, welche rechtlichen Herausforderungen es nach sich ziehen würde, wenn auch nicht-verheiratete Lebensgefährten Anspruch auf eine Entschädigung hätten. "Es ist in der Praxis recht schwierig, das abzugrenzen: Also wo beginnt das besondere Näheverhältnis zwischen zwei Menschen? Das würde sicher eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen", sagt er.

Gleichstellung zu Ehe politisch nicht gewollt

Sachsens innpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, Ronny Wähner, sagt: "Sich zu verheiraten hat halt viele Folgen. Wenn man das nicht eingeht, kann man nicht erwarten, dass man bei anderen Sachen immer denen gleichgestellt wird, die den Bund fürs Leben geschlossen haben." Er spricht sich aber ausdrücklich für die Erhöhung der Unfallentschädigung aus.

Das Finanzministerium will das Beamtenversorgungsgesetz nun ändern. Wie ein Sprecher des Ministeriums mitteilte, sollen Beamte, "die bei einer lebensbedrohlichen Diensthandlung einen Dienstunfall erleiden und wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden müssen, künftig 150.000 Euro erhalten statt bisher 80.000 Euro".

Entschädigung soll erhöht werden

Wenn Beamte zu Tode kommen, sollen die Witwe oder der Witwer statt bisher 60.000 Euro künftig 100.000 Euro enthalten. Bei nicht verheiraten Lebenspartnerschaften soll die Summe laut dem Gesetzentwurf an die versorgungsberechtigten Kinder gehen. Über das Gesetz muss der Landtag noch abstimmen.

Kommt das Gesetz so durch, profitiert auch die Familie des getöteten Polizisten davon: Die Erhöhung der Unfallentschädigung, die der Tochter zusteht, soll rückwirkend gelten.

Bei Einsatz in Brandenburg überfahren

Maximilian Stoppa gehörte zu einer gemeinsamen Fahndungsgruppe von Polizeidirektion Dresden und Bundespolizei mit dem Schwerpunkt Autodiebstahl. Bei einem Einsatz in Lauchhammer in Südbrandenburg wollte er ein Auto zur Kontrolle anhalten, wurde jedoch überfahren und starb noch auf der Straße.

MDR (jwi/bve)